Patienteninformation




 

Liebe Patienten,

 

wir heißen Sie herzlich willkommen in der Praxis Physio Opus Hämelerwald.


Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieverlauf.




Bitte bringen Sie folgendes zu Ihren Behandlungen mit:


  • ein großes Hand- oder Badetuch als Unterlage für die Behandlungsliege
  • bequeme Kleidung




 


Terminorganisation

Sehr gerne vereinbaren wir die Termine nach Ihren individuellen Wünschen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es ggf. zu Wartezeiten kommen kann. Sie können ihre Termine telefonisch oder persönlich vereinbaren. Sollten Sie uns nicht erreichen, steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Wir rufen Sie umgehend zurück.

 

 

Terminabsagen

Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, in dringenden Fällen mindestens 12 Stunden vorher, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die mit Ihnen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, stellen wir Ihnen den Betrag in Rechnung, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten. Die Preise für Heilmittel, die gesetzliche Krankenkassen zahlen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vergütungsvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und uns abgeschlossen worden ist. Diese können Sie auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse einsehen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird. Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß §629BGB bleibt bestehen.



Gesetzlich Versicherte

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

 

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

10,00 Euro pro Verordnung + 10% des gesamten Behandlungspreises


Die gesamte Zuzahlung ist schon am ersten Tag der Behandlungsserie fällig, Sie können diese in Bar oder per EC-Karte bezahlen.


Zahlen Sie Ihre Zuzahlung am ersten Behandlungstag nicht, können wir Sie ab dem Tag der zweiten Behandlung schriftlich an die Zuzahlung erinnern.


Wenn die Zuzahlung schlussendlich niedriger ausfällt, etwa weil die Behandlung abgebrochen wurde, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der zu viel geleisteten Zuzahlung.

 

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte zum ersten Behandlungstermin mit.


   

  Unterbrechungsfristen




 Anzahl der Behandlungseinheiten                                        Gültigkeitsdauer der Verordnung

             

   

 Bis sechs Behandlungseinheiten                 ---->                  Drei Monate ab Behandlungsbeginn

   

   

 Mehr als sechs Behandlungseinheiten        ---->                  Sechs Monate ab Behandlungsbeginn

   

 


Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer haben auch längere Unterbrechungen keine Auswirkungen mehr auf die Gültigkeit der Verordnung. Die Behandlung muss deshalb also nicht mehr abgebrochen werden.


Wichtig: Nach Ende der Gültigkeitsdauer muss die Behandlung allerdings unverzüglich abgebrochen werden. Ausschlaggebend für die Berechnung ist nicht das Ausstellungsdatum, sondern der tatsächliche Behandlungsbeginn.



Privat Versicherte

Als Privatpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt. Vor Beginn der ersten Behandlung wird eine schriftliche Honorarvereinbarung über die zu erwartenden Kosten ausgehändigt. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe von Ihrer Versicherung erstattet werden.

 

 

Behandlungszeiten

Wir empfehlen, 5 Minuten vor Behandlungsbeginn zu erscheinen. So erreichen Sie stressfrei die Behandlungsräume und wir können pünktlich mit Ihrer Behandlung anfangen. Wir sind stets bemüht, alle Termine rechtzeitig zu beginnen. Sollten Sie zu spät kommen, so müssen wir leider Ihre Behandlungszeit entsprechend verkürzen.

Die Behandlungsdauer in unserer Praxis entspricht den Vorgaben der von uns mit ihren Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträgen.




Patienteninformation zur Zuzahlung ab 01.08.2021 zum Download
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